Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rittmarshausen, auf der Gartestraße, Höhe Haus-Nr. 6, Rtg. L 569 die zulässige Geschwindigkeit innerhalb geschlosserner Ortschaften missachtet. Bei der mit Lasergerät und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 56 km/h bei erlaubten 30 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen

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