Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften.  Am 10.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit Bremen, BAB 27, in FR Hannover um 18 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoiScan Speed 138 km/h. Frotfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen

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