Am 18.08.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Porta Westfalica, BAB 2, km 285,800, RF Dortmund um 35 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScanSpeed 155 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke
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