Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weiterstadt, auf der A 5, bei km 514,5 FR Basel  die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 126 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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