Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Freest, auf der L 262 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 79 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandt.
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