Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 198, Stuer – Plau, Abs. 30, km 0,0 – 0.2. Ri Plau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 111 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandt.

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