Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 34246, Gem. Vellmar, auf der B 7, im Bereich Wolfsburger Straße FR Kassel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 72 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Sensormessung mit Foto, Verwarnungsgeld: 25,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen mit Schriftlicher Verwarnung wurde von Bußgeldstelle Stadt Vellmar übersandt.

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