Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 15.01.2016 auf der BAB 4, Jagdberg, Ri. Dresden, km 174,739, Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 99 km/h , bei zulässigen 80 km/h, festgestellt. Piezomessung ergab 19 km/h, Beweisfoto liegt vor.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen von wurde Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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Zulässigen Höchstgeschwindigkeit