Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerte, Rote-Haus-Straße, FR Schwerte die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 71 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed mit Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.

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