Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aßlar auf der A 45, Richtung Dortmund, km 159,750 die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 02.02.2016 überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 81km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde die Messung mit Lasergerät und Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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