Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erkrath, BAB 3, km 103,4, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 126 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Messung mit PoliScan Speed und Bild
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandt.
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