Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde zwischen Heiddorf und Dömitz, auf der B 191, Abschnitt 030, Str.-km 1,329, Richtung Ludwigslust die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 42 km/h bei erlaubten 80 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 122 km/h dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Zeugenfragebogen

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