Am 29.01.2015 in Herzogenrath, Geilenkirchner Straße, wurde ein Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels (Cannabis) geführt. Beweismittel: Gutachten, Geldbuße 500,00€ Verletzte Vorschriften: § 24a Abs. 2.3, § 25 Abs. 2a StVG, 242 Bkat, § 4 Abs. 3 BkatV Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Aachen Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend …Mehr