Der erforderliche Abstand wurde in Walpernhain, auf der BAB 9, bei km 167,5 in Fahrtrichtung München nicht eingehalten, Zentrale Bußgeldstelle Artern

Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 43,75 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 17,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videobandaufzeichnung festgestellt. Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat Bearbeitende …Mehr

Auf der A 61, im Bereich von km 348,0 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 32,50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h wurde der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der A 61, im Bereich von km 348,0, in der Gemeinde Großniedesheim, FR Speyer nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

In der Gemeinde Mendig, auf der BAB 61, in Höhe km 209,150 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 34,00 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 114 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 61, in Höhe km 209,150, in der Gemeinde Mendig, Fahrtrichtung Koblenz nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr