Auf der BAB 14, Höhe km 112,650 zu dicht aufgefahren, Bußgeldverfahren wurde eröffnet, Bußgeldstelle Magdeburg

Bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug  auf der BAB 14, Höhe km 112,650, Magdeburg -Halle S., Peiße nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Frontfoto liegt vor. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr

Der erforderliche Abstand wurde in Gärtringen, auf der BAB 81, bei km 603,2 unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h wurde in Gärtringen, auf der BAB 81, bei km 603,2, Fahrtrichtung Singen der mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung ermittelte Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mit 16,10 m festgestellt. Der erforderliche Abstand von 49,10 m wurde nicht eingehalten. Der Abstand betrug damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

Der erforderliche Sicherheitsabstand wurde in Rivenich, auf der BAB 1, bei km 119.1 nicht eingehalten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h wurde der erforderliche Abstand von 54,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gemarkung Rivenich, auf der BAB 1, bei km 119.1, FR Trier nicht eingehalten. Der Abstand betrug 12,60 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr

Bußgeldverfahren nach Unterschreitung des erforderlichen Abstandes auf der BAB 6, Höhe km 568,4 eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h wurde der erforderliche Abstand von 42,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, Höhe km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 11,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung  festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr

Nach Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes auf der BAB 6, bei km 568,4 wurde Bußgeldverfahren eingeleitet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

In Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung HN-MA erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 23,00 m bei erforderlichen 53,70 m, bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß VKS  3.2 3D – Messung, Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

Bußgeldbescheid über 100,00 €nach Abstandsunterschreitung Mannheim, auf der BAB 6 erlassen, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h wurde der erforderliche Abstand von 42,900 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Bußgeld: 100,00 € Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr

Bußgeldverfagren nach Abstandsunterschreitung auf der BAB 14, bei km 112,650 eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

Bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 14, km 112,650 , Magdeburg,- Halle SaaleS./Peiße nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt, Frontfoto liegt vor Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr

Bußgeldverfahren nach Unterschreitung des erforderlichen Abstandes auf der A 52, bei km 67,713 eingeleitet, Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr

Bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h wurde der erforderliche Abstand von 62,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mülheim an der Ruhr, auf der A 52, bei km 67,713, RF Essen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 …Mehr