Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in 0713, Bröckel, B 214, Abschnitt 830, Station 2700, FR Eicklingen um 35 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 105 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM 1 und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr