Bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Augsburg, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 360, km 1,3380 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr