Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 1037, Berlin, Hauptstraße 72. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 36 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr