Unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 30,00 € wegen Geschwindigkeitsverstoß in 10783, Berlin, Potsdamer Straße / Bülowstraße verwarnt worden, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10783, Berlin, Potsdamer Straße / Bülowstraße mit 10 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 40 km/h. Beweismittel: Kombiniertes Messgerät Geschw. Rotlicht und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 …Mehr

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts in 10783, Berlin Tb / Sb, Potsdamer Damm, ggü. 191, Ri. Hauptstraße gemessen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10783, Berlin Tb / Sb, Potsdamer Damm, ggü. 191, Ri. Hauptstraße mit 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 10783, Berlin Te / Sb, Potsdamer Straße 175, Ri. Leipziger Str. wurde mit Bußgeldbescheid geahndet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10783, Berlin Te / Sb, Potsdamer Straße 175, Ri. Leipziger Str. mit 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Mit einem Geschwindigkeitsmessgerät wurden mit Frontfoto 72 km/h dokumentierte. Bußgeld: 155,00 €, erhöht wegen Voreintragungen Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr

Bußgeldbescheid wegen Überquerung der Kreuzung Potsdamer Str. / Grunewaldstr. bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in 10783, Berlin erlassen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Der Rotlichtverstoß wurde in 10783, Berlin, Potsdamer Str. / Grunewaldstr. mittels Aussage des aufnehmenden Polizeibeamten dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Gefährdung Fußgänger. 1 Monat Fahrverbot, 250,00 € Bußgeld, Voreintragungen Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 …Mehr