Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h der erforderliche Abstand von 58,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bimöhlen, BAB 7, 112.400, Fahrtrichtung Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,50 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.3 BKat, …Mehr