Bei einer Geschwindigkeit von 87 km/h der erforderliche Abstand von 36,25 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07751, Bucha, auf der BAB 4, km 176,259, FR Dresden nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m. Der Abstandsverstoß wurde mit Video festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, …Mehr