In Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA – HN wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h wurde der erforderliche Abstand von 51,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA – HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr

Bußgeldbescheid wegen Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes in Mannheim, auf der BAB 6, im Bereich von km 568,4 erlassen, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. In Mannheim, auf der BAB 6, im Bereich von km 568,4, Fahrtrichtung MA – HN wurde bei einer Geschwindigkeit von 102 km/h statt des nötigen Abstandes von 42,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 21,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der …Mehr

In der Gemein. Gundheim, auf der Bundesautobahn A 61, wurde der nötige Sicherheitsabstand um 29,50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gemein. Gundheim, auf der Bundesautobahn A 61, in Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr

In Teublitz, auf der Bundesautobahn A 93, Richtung Holledau wurde der nötige Sicherheitsabstand um 33,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Teublitz, auf der Bundesautobahn A 93, Richtung Holledau, im Abschnitt 780, bei km 4,670 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr

In Penzing, auf der A 96, Richtung Lindau, AB 780, bei km 3,499 wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h wurde der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Penzing, auf der A 96, Richtung Lindau, AB 780, bei km 3,499 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,75 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand-stationär festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA – HN festgestellt worden, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 53,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA – HN wurde bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. …Mehr

Auf der BAB 4, Richtung Dresden, bei km 21,3 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 27,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Chemnitz

Bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h wurde der erforderliche Abstand von 53,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 4, Richtung Dresden, bei km 21,3 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT VKS festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 …Mehr

In Mannheim, auf der BAB 6, in Höhe km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h wurde der erforderliche Abstand von 43,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, in Höhe km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr