Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12305, Berlin, Lichtenrader Damm 190 mit 19 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 49 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat …Mehr
Geschwindigkeitsübertretung in 12305, Berlin TSb, Lichtenrader Damm 54, Ri. Kirchhainer Damm gemessen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 12305, Berlin TSb, Lichtenrader Damm 54, Ri. Kirchhainer Damm wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 70 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Anhörungsbogen im …Mehr