Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 71277, Rutesheim, K 1017 um 25 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 95 km/h, Beweismittel: Sensormessung mit Messgerät Einseitensensor ES3.0 und Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat …Mehr