Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13503, Berlin Rd, A 111, LG – AS Schulzendorfer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 24 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit einer stat. Geschwindigkeitsmessanlage wurden 84 km/h mit Frontfoto dokumentiert Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr
In 13503, Berlin Rd, A 111, LG – AS Schulzendorfer Str. Ri. stadtauswärts Tempolimit überschritten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 13503, Berlin Rd, A 111, LG – AS Schulzendorfer Str., Ri. stadtauswärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Kombiniertem Messgerät Geschw./Rotlicht mit Frontfoto 83 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm …Mehr
Geschwindigkeitsverstoß in 13503, Berlin Rd, A 111, LG – AS Schulzendorfer Str. Ri. stadtauswärts führte zu Bußgeldverfahren, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13503, Berlin Rd, A 111, LG – AS Schulzendorfer Str. Ri. stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 92 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß stat. Geschwindigkeitsmessanlage und Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 …Mehr
In 13503, Berlin Rd, A 111, LG, AS Schutzendorfer Straße, Ri. stadtauswärts, Geschwindigkeitsverstoß begangen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13503, Berlin Rd, A 111, LG, AS Schutzendorfer Straße, Ri. stadtauswärts mit 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Messung mit stat. Geschwindigkeitsmessanlage, Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 …Mehr