Vorschriftwidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist (Handy) als Führer eines Kraftfahrzeuges in Stuttgart, Heilbronner Straße, U-Bahn-Haltestelle Pragfriedhof festgestellt Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte, Tippbewegungen Höhe Lenkrad Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 Nr.5 StVG, 246.1 BKat 100,00 …Mehr