Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wetzlar, auf der A 45, Ri. Dortmund, bei km 162,250, in der Baustelle die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 111 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr