Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 26629, Großefehn, Postweg 3 um 20 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 70 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES8.0 und Foto. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat …Mehr