Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist in vorschriftswidriger Weise, Handy in rechter Hand, halbhoch Tippbewegungen als Führer eines Kraftfahrzeuges in Düren, Eisenbahnstraße / Schulstraße. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte, Bußgeld wegen Voreintragungen erhöht. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr
In Löwenberg, Berliner Straße elektronisches Gerät benutzt, Zentrale Bußgeldstelle Gransee
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist in vorschriftswidriger Weise als Führer eines Kraftfahrzeuges in Löwenberg, Berliner Straße. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 § 24 StVG, 246.1 BKat Bußgeldbescheid mit Erhebung …Mehr