Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 34388, Trendelburg, OT Stammen, B 83, Nahbereich Bushaltestelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 67 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Sensormessung und Foto. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr