Anhörung nach Unterschreitung des Mindestabstandes von 50 m bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf der BAB 61, bei km 230,600, Gemeinde Winningen, FR Ludwigshafen erhalten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) wurde der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 61, bei km 230,600, Gemeinde Winningen, FR Ludwigshafen, nicht eingehalten. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Brückenabstandsmessung. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr