Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 5043, L 25, Abs. 070, km 0,053, Abzweig Bündigershof, FR Grünow die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 39 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit PoliScan FM1 mit Messfoto ergab 109 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr