In Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung VKS 3.2 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

In Mannheim, auf der A 6, wurde der nötige Sicherheitsabstand um 29,80 m unterschritten unmd wurde mit Bußgeldbescheid geahndet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 110 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der A 6, Höhe km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt, Beweisfoto liegt vor. Bußgeld: 160,00 …Mehr