64331 Weiterstadt, B42, Kreuzung Damrstadt, STr. FR Groß-Gerau Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten …Mehr
64331 Weiterstadt, B42 Kreuzung Darmstädter Str. FR Groß-Gerau
64331 Weiterstadt, B42 Kreuzung Darmstädter Str. FR Groß-Gerau “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.” …Mehr
64331 Weiterstadt, OT Riedbahn, Dr-Otto-Röhm-Str., Höhe Nr. 2-4, FR Autobahn
64331 Weiterstadt, OT Riedbahn, Dr-Otto-Röhm-Str., Höhe Nr. 2-4, FR Autobahn “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.” …Mehr
64331 Weiterstadt, B42, L3113, Fahrtrichtung Darmstadt
64331 Weiterstadt, B42, L3113, Fahrtrichtung Darmstadt Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten. …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeugen wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Mobiltelefon in 64331 Weiterstadt, auf der B 42, Kreuzung Darmstädter Str. FR Groß-Gerau halten wurde Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr