Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 73054, Eislingen / Fils, Ulmer Str., Höhe Mozartstr., FR Göppingen in der e. Hand mit Tippbewegungen gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 …Mehr