Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 7493, Schwaigern, Gratstraße, Richtung Heilbronner Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Bei der mit Radarmessung mit Foto durchgeführten Geschwindigkeitskontrolle wurden 51 km/h bei erlaubten 30 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, …Mehr