Rotlichtverstoß in Herzebrock-Clarholz, Kreuzung B 64 / L 788, Stations-km 0,000 begangen. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Rotlichtzeit: 4,75 Sekunden Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 , § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandte Vordruck Anhörung …Mehr