Bei einer Geschwindigkeit von 89 km/h wurde der erforderliche Abstand von 37,08 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07751, Bucha, auf der BAB 4, km 176,259, FR Dresden nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr