Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in 83043, Bad Aibling, Weiler Westerham, Göttinger Straße, ggü Nr. 40-42 um 18 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S350 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr