In Weingarten, BAB 5, km 615,9, F-BA wurde der Abstandsverstoß mit Bußgeldverfahren verfolgt, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h wurde der erforderliche Abstand von 43,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Weingarten, BAB 5, km 615,9, F-BA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5  Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, …Mehr