Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 90562, Heroldsberg, Hauptstraße mit 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 43 km/h. Beweismittel: LEIVTEC XV3, Frontfoto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt. “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der …Mehr