Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 94481, Grafenau / Nendlach, St. 2321, Ortsdurchfahrt, ggü. Hs.-Nr. 21 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 31 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Einseitensensor mit Frontfoto ergab 81 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsübertretung in 94481, Grafenau, Nendlach, St 2321, Ortsdurchfahrt, ggü. Hs.-Nr. 21 begangen, Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 94481, Grafenau, Nendlach, St 2321, Ortsdurchfahrt, ggü. Hs.-Nr. 21 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 67 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Foto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr