Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 51570, Windeck-Roth, K 55, Ab. 1, km 3,758 mit 30 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 100 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr