Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in 26188, Edewecht-Jeddeloh II, Höhe Fußgängerampel, AN Papenburg AB Oldenburg, FR Oldenburg festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 86 km/h. Die mit Lasergerät dokumentierte Übertretung betrug 26 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende …Mehr