Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe, B 10, Südt., Baustelle, Ri. Osten, Zus. Hö. Abfahrt Nr. 2 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 85 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage …Mehr