Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 33 km/h in Bücken, L 351, Nienburger Straße, Absch. 90 ca. Stat. 409, Rtg. Schweringen/Nienburg überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV 3 mit Frontfoto 73 km/h. Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, …Mehr