Am 04.11.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h der erforderliche Abstand von 58,0 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Himmelkorn, BAB 9, Richtung München, Abschnitt 280, km 3,990 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messgerät VKS3, Foto Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.6.2 BKat Bearbeitende …Mehr