Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Landau a. d. Isar, B 20, Abschnitt1560, km 0.020, Ri. Straubing ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan FM1 in Enforcement Trailer mit Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr