Bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h der erforderliche Abstand von 51,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Wiesbaden, BAB 3, km 150,900, FR Frankfurt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Abstandsmessung mit Frontfoto festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr