Abstandsverstoß in Dortmund, auf der Hamburger Straße begangen, Bußgeldstelle Dortmund

Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Am 28.05.2016 wurde in Dortmund, Schwanenwall, Hamburger Straße bei einer Geschwindigkeit von 84 km/h statt des nötigen Abstandes von 42,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 12,60 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § …Mehr